Hosinsul (Selbstverteidigung)

Kontrolle - Verteidigung - Sicherheit
 
 

Hosinsul (Kor. Selbstverteidigung)

Unter (SV) Selbstverteidigung verstehen wir die angemessene Reaktion auf einen bewaffneten oder unbewaffneten Angriff auf die eigene Person, um die eigene Gesundheit oder sogar das eigene Leben zu schützen oder einer dritten, angegriffenen Personen zur Hilfe zu kommen.

 

Taekwondo und Selbstverteidigung

Die Selbstverteidigung ist keine originäre Disziplin des Taekwondo, sondern ist Bestandteil aller Kampfkunst- und Kampfsportarten. Das Hosinsul-Training im Taekwondo umfasst im Wesentlichen

  • Anwendung von Hand-, Arm- und Beinhebeln,
  • Bodenkampf,
  • Falltechniken,
  • Abwehr von Messer- und Stockangriffen,
  • Wurftechniken.

Grundsätzlich gilt, dass der Sportler die Techniken nur zur Verteidigung und nicht zum Angriff nutzt.

 

Verhältnismäßigkeit der Mittel

Die Abwehr sollte der Art des Angriffs entsprechen. Dem Angreifer darf nicht mehr Schaden zugefügt werden als notwendig, um die eigene körperliche Unversehrtheit oder die eines Dritten zu wahren.

 

Wie verhalte ich mich in einer Verteidigungssituation?

Eine Selbstverteidigungs-Situation beginnt in der Regel mit einer Verhaltensweise, z. B. Anrempeln (möglicherweise auch verbal, ohne physische Gewalt, z. B. Beschimpfungen), die im täglichen Zusammenleben nicht üblich ist.
Grundsätzlich sollte zuerst immer in Erwägung gezogen werden sich der Gefahrensituation durch Flucht zu entziehen falls keine Hilfeleistungen für dritte Personen erforderlich sind. Denn das ist die sicherste Verteidigungstechnik, um sich und andere nicht zu verletzen.

Falls eine Eskalation nicht mehr zu vermeiden ist, sollte die Verteidigung durchdacht, überraschend, schnell und wirkungsvoll ausgeführt werden.

 

Wann liegt eine Notwehrsituation vor?

Nach §32 des StGB liegt dann eine Notwehrsituation vor, wenn ich mich gegen einen rechtswidrigen Angriff auf die eigene Person verteidige oder einer dritten rechtswidrig angegriffenen Person zur Hilfe komme.

Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB):

Paragraph 32 StGB – Notwehr 

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Paragraph 33 StGB – Überschreitung der Notwehr 
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Paragraph 34 StGB – Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderen Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Paragraph 35 StGB – Entschuldigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahe stehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen, jedoch kann die Strafe nach Paragraph 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte. 
Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrige Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach Paragraph 49 Abs. 1 zu mildern. 

Taekwondo Defense

 

Im Taekwondo gibt es heute zwei Richtungen: Die sportliche und die traditionelle. Beide haben kaum Interesse an realistisch anwendbaren Kampftechniken. Im Zuge dessen ist das Taekwondo Defense (TKDD) entstanden. Dabei handelt es sich um eine realistische, moderne Selbstverteidigung, die von Kampfsportlern ebenso wie von Polizei und Militär (zum Beispiel in Südkorea und Mexiko) trainiert und angewendet wird.  Großmeister Kim Eunseob ist der Begründer von Taekwondo Defense und begann 2013 in Korea mit der Entwicklung des Selbstverteidigungssystems. Vor allem durch YouTube-Videos verbreitete sich TKDD rasch weiter.

Im Gegensatz zu anderen Selbstverteidigungs-Stilen nutzt Taekwondo Defense gezielt Taekwondo-Techniken.

 

Unter dem Dach der „World TKDD Federation“ hat sich TKDD in Europa als „TKDD Europe“ (www.tkdd.eu) organisiert und Ergänzt damit das „normale“ Taekwondo.